Fördermittel für den Einbau energieeffizienter Heizungen
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Kurz gesagt

Der Bund bezuschusst den Einbau energieeffizienter Heizungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Basisförderungen von 30 % für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie; mit Effizienz- und Klimageschwindigkeits-Bonus können Eigenheimeigentümer auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten kommen. Wichtigste Regel: Der Antrag muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, bevor der Auftrag vergeben wird — danach ist eine Förderung ausgeschlossen.

Eine neue Wärmepumpe kostet schnell 25.000 bis 40.000 €. Die gute Nachricht: Der Staat zahlt kräftig mit. Wer die Förderprogramme richtig nutzt, bekommt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss — bei einem Einfamilienhaus können das über 20.000 € sein. Das schlechte Wort zuerst: Wer den Auftrag vergibt, bevor der Antrag gestellt ist, geht leer aus.

In diesem Artikel erläutern wir, welche Heizungen gefördert werden, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und mit welchen Stolperfallen Sie beim Antrag rechnen müssen. Wir orientieren uns an den Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird, und am Heizungsgesetz (GEG). Alle Angaben beschreiben die übliche Praxis — für den Einzelfall entscheidet die Förderrichtlinie und die Auskunft der KfW.

Auf einen Blick
Fördermittel für effiziente Heizungen: Was Sie 2025 bekommen
Kernaussage
Über die BEG-Förderung der KfW erhalten Eigentümer von Wohngebäuden, die vor 2009 errichtet oder deren Anlagentechnik mindestens zwei Jahre alt ist, eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kos…
Das Wichtigste
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Die BEG-Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmenetze — mit Effizienz- und Klimageschwin…

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Der KfW-Antrag muss vor der Auftragsvergabe eingereicht werden — der häufigste und teuerste Fehler ist der Maßnahmenbeginn vor Antragstellung.

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Gasbrennwertgeräte ohne Wärmepumpe sind nicht förderfähig; gefördert und GEG-konform (65 % erneuerbare Energien) sind dieselben Technologien.

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Landesprogramme und der Steuerabzug nach § 35a EStG (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr) lassen sich mit der Bundesförderung kombinieren.

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Vermieter von Mehrfamilienhäusern erhalten den Klimageschwindigkeits-Bonus nicht — bei acht Wohneinheiten sind aber bis zu 240.000 € Zuschuss im Sanierungsfahr…

Schritt für Schritt
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Antrag vor Auftragsvergabe — in dieser Reihenfolge gehen Sie vor
Die Fördermittel für den Einbau energieeffizienter Heizungen werden bei der KfW über das Online-Portal beantragt.

So viel Zuschuss bekommt der Staat für Ihre neue Heizung

Die Fördermittel für den Einbau energieeffizienter Heizungen laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Staat bezuschusst dort Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellets, Scheitholz), solarthermische Anlagen und die Anbindung an Wärmenetze mit einer Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Gasbrennwertgeräte und reine Ölheizungen sind nicht förderfähig — auch nicht als „Hybrid“ mit Solarstrom, sofern keine Wärmepumpe beteiligt ist.

Dazu kommen zwei Boni: Der Effizienzbonus (serielle Sanierung nach BEG-Standard) bringt zusätzlich 5 %, wenn Sie zusammen mit der Heizung weitere Sanierungsmaßnahmen etwa an der Gebäudehülle durchführen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % gilt für Eigentümer, die mehrere Sanierungsschritte bündeln und besonders schnell vorankommen. Die Summe aller Zuschüsse ist auf 30.000 € je Wohneinheit begrenzt, die förderfähigen Kosten auf 30.000 € je Wohneinheit (bei Heizung plus weiterer Effizienzmaßnahme bis 60.000 €).

MaßnahmeBasisförderungMax. Boni
Wärmepumpe (Luft, Wasser, Sole)30 %+ 5 % (Effizienz) + 20 % (Klimageschwindigkeit)
Biomasseheizung (Pellets, Scheitholz)30 %+ bis zu 20 % + 20 %
Solarthermie (Trinkwasser + Heizung)30 %+ bis zu 20 % + 20 %
Anschluss an Wärmenetz30 %+ bis zu 20 % + 20 %
Gas-Brennwert (ohne WP)0 %—

Rechenbeispiel: Eine Wärmepumpe mit 32.000 € förderfähigen Kosten in einem Sanierungsfahrplan-Projekt (60.000 €-Deckel) kann mit 70 % gefördert werden — also rund 22.400 € Zuschuss. Ohne Boni wären es 30 %, also 9.600 €. Der Unterschied von fast 13.000 € hängt allein davon ab, ob Sie die Maßnahme strategisch planen oder isoliert betrachten.

Diese Voraussetzungen muss Ihr Gebäude erfüllen

Gefördert wird nur, wer die Grundbedingungen der BEG erfüllt: Das Wohngebäude muss vor dem 1. Januar 2009 errichtet worden sein oder die bestehende Heizung muss mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein. Neubauten sind von dieser Einzelmaßnahmen-Förderung ausgeschlossen. Die neue Heizung muss nachweislich effizient arbeiten — bei Wärmepumpen verlangt die Förderrichtlinie eine Jahresarbeitszahl ab 3,5 bei Warmwasser-Wärmepumpen bzw. die Einhaltung der Mindestanforderungen bei Luft-Wasser-Geräten.

Warum diese Hürden existieren, ist wichtig zu verstehen: Die Zwei-Jahres-Regel soll verhindern, dass Eigentümer eine Anlage einbauen und sie sofort „tauschen“, nur um den Zuschuss abzurufen. Die Jahresarbeitszahl-Untergrenze ist keine Formalie, sondern die Antwort auf eine reale Schwachstelle: Schlecht geplante Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden verbrauchen so viel Strom, dass die Förderung ökologisch kontraproduktiv wäre. Die JAZ von 3,5 bedeutet: Aus 1 kWh Strom müssen mindestens 3,5 kWh Wärme werden. Praktische Konsequenz für Sie: Lassen Sie sich vom Fachbetrieb vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, dass die geplante Anlage die JAZ-Anforderung in Ihrem Gebäude erreicht — am besten als Bestandteil des Angebots. Denn erreicht die eingebaute Anlage den Wert nicht, bleibt die Förderung aus, obwohl Sie längst bezahlt haben.

Zweite Ebene: das Heizungsgesetz (GEG). Es schreibt seit 2024 vor, dass bei jedem Heizungstausch grundsätzlich 65 % erneuerbare Energie genutzt werden muss — mit langen Übergangsfristen, die sich nach Alter der Heizung und der Kommunalen Wärmeplanung richten. Förderung und GEG greifen also ineinander: Die förderfähigen Heizungen sind zugleich die GEG-konformen. Eine reine Gasheizung in einem Bestandshaus ist zwar mit Fristen noch erlaubt, aber eben nicht bezuschusst — und ab der Frist dann ohnehin nicht mehr zulässig. Wer heute einen nicht förderfähigen Kessel einbaut, zahlt also doppelt: einmal die volle Investition und später den erneuten Tausch.

Praxisbeispiel: Ein Doppelhaushälfte aus 1978 mit 25 Jahre alter Gasheizung erfüllt beide Bedingungen problemlos. Ein 2012 gebautes Passivhaus mit defekter Wärmepumpe nach 18 Monaten nicht — hier müsste der Eigentümer zwei Jahre warten oder die Förderung über den Umweg einer umfassenden Sanierung (BEG-Zuschuss Vorhaben, Modul Einzelmaßnahme kombiniert) prüfen.

Kurz-Check für Ihr Gebäude — vier Fragen vor jedem Gespräch mit dem Handwerker:

  1. Buildingsjahr vor 2009 oder Anlage älter als zwei Jahre? Wenn nein: warten oder Alternativprogramm prüfen.
  2. Ist die geplante Heizung GEG-konform (65 % erneuerbar)? Wenn unsicher: Kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt abfragen.
  3. Bestätigt der Fachbetrieb die erforderliche JAZ schriftlich im Angebot?
  4. Fällt Ihr Gebäude unter eine Übergangsfrist des GEG? Dann lohnt eine Abwägungsrechnung: Jetzt tauschen mit Förderung versus später tauschen unter Umstellungszwang.

Klären Sie diese Fragen vor der Auftragsvergabe mit dem Heizungsbauer und, im Zweifel, telefonisch mit der KfW — das Telefonat kostet 15 Minuten, eine falsche Entscheidung schnell fünfstellige Beträge.

Antrag vor Auftragsvergabe — in dieser Reihenfolge gehen Sie vor

Die Fördermittel für den Einbau energieeffizienter Heizungen werden bei der KfW über das Online-Portal beantragt. Die goldene Regel: Erst Antrag, dann Auftrag. Wird der Auftrag an das Handwerksunternehmen erteilt, bevor die KfW den Antrag entgegengenommen hat, ist die Förderung verloren — ohne Ausnahme. Nur die reine Beratung durch einen Energieberater gilt nicht als Maßnahmenbeginn.

Warum der Staat so streng ist: Die Regel schützt die Fördertöpfe vor nachträglicher „Alibi-Förderung“ von Vorhaben, die ohnehin stattgefunden hätten. Für Sie bedeutet das praktisch, dass die Reihenfolge nicht eine Formsache ist, sondern der letzte unbezahlte Hebel im gesamten Projekt — 15 Minuten Online-Antrag stehen gegen bis zu 22.000 € Zuschuss. Die gute Nachricht: Der Antrag selbst ist unspektakulär. Mit den Unterlagen aus Schritt 2 dauert das Ausfüllen im KfW-Portal in der Regel 30 bis 45 Minuten, und Sie müssen noch nichts endgültig festlegen — der Antrag bindet Sie nicht zur Ausführung.

  1. Fachliche Beratung: Energieberater der Dena-Liste hinzuziehen — für die Kombination mit Effizienzmaßnahmen ohnehin Pflicht, für Einzelmaßnahmen wie die reine Heizungssanierung oft entbehrlich. Tipp: Wenn Sie auch nur entfernt über zusätzliche Dämmung oder neue Fenster nachdenken, lohnt sich der Berater, weil er den Effizienzbonus (5 %) und den Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) erst möglich macht.
  2. Angebot einholen und Maßnahme konkretisieren: Kostenschätzung des Fachunternehmens einholen (Angebot einholen ist erlaubt, Beauftragung nicht). Achten Sie darauf, dass das Angebot die förderfähigen Positionen ausweist — das vereinfacht später den Verwendungsnachweis erheblich.
  3. Antrag bei der KfW stellen: Online im KfW-Zuschussportal, Kennnummer BEG EM (Einzelmaßnahme). Nach Absenden erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung — diese E-Mail ist Ihr Freibrief für die Auftragsvergabe. Heben Sie sie auf.
  4. Zuschussbescheid abwarten: Die KfW teilt den Bewilligungsbescheid per E-Mail mit.
  5. Maßnahme beauftragen und durchführen: Jetzt darf der Auftrag vergeben werden.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: binnen sechs Monaten nach Fertigstellung Rechnungen und Nachweise hochladen, Auszahlung folgt als Zuschuss. Praktisch bewährt: Legen Sie direkt bei Rechnungseingang einen digitalen Ordner „KfW-Nachweise“ an und fotografieren Sie jedes Dokument — wer das auf den letzten Monat schiebt, sucht im Stress nach Zehn-Euro-Positionen.

Ein typisches Beispiel aus der Förderpraxis: Angebot im August, KfW-Antrag drei Tage später eingereicht, Bewilligung nach zwei Wochen — dann Auftragsvergabe, Einbau im November.

Die Auszahlung erfolgt übrigens erst nach Abschluss der Maßnahme auf Ihr Konto. Planen Sie also die Finanzierung der vollen Investitionssumme ein — der Zuschuss kommt am Ende. Wer zwischenzeitlich liquide bleiben will, kann stattdessen oder zusätzlich einen BEG-Förderkredit (Tilgungszuschuss) aufnehmen; Kredit und Direktzuschuss können kombiniert werden, solange die Förderhöchstbeträge eingehalten werden.

Neben der KfW: Diese weiteren Töpfe oft übersehen

Die KfW-BEG ist der größte, aber nicht der einzige Fördertopf. Wer nur dort schaut, lässt Geld liegen. BAFA-Programme ergänzen die BEG etwa für Biomasseanlagen und solarthermische Anlagen — seit der Reform sind diese aber überwiegend in die BEG überführt worden; prüfen Sie die aktuelle Programmstruktur. Wichtiger sind die regionalen Programme: Viele Bundesländer und Kommunen legen eigene Zuschüsse auf, etwa für den Anschluss an Wärmenetze oder für hybride Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.

Der Grund, warum diese Töpfe so oft ungenutzt bleiben: Sie sind nirgends zentral gelistet, die Konditionen ändern sich jährlich mit den Haushalten der Länder, und kein Handwerker informiert Sie proaktiv darüber — sein Auftrag ist die Anlage, nicht die Förderrecherche. Das bedeutet umgekehrt: Eine Stunde Recherche vor dem Antrag ist eine der bestbezahlten Stunden des gesamten Projekts.

  • Landesförderprogramme: z. B. Zuschüsse für Pufferspeicher, hydraulischen Abgleich oder Wärmepumpen-Optimierung je nach Bundesland. Anlaufstelle: die Förderdatenbank des Bundes — dort nach Ihrem Bundesland filtern.
  • Kommunale Programme: manche Städte bezuschussen den Austausch speziell in Sanierungsgebieten. Ein Anruf bei der Stadt genügt oft zur Klärung.
  • Steuervorteil: Handwerkerleistungen für Heizungstausch sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar — 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG). Wichtig: Der Abzug gilt nur für Lohn-, nicht Materialkosten — lassen Sie sich die Rechnung entsprechend aufschlüsseln, und beachten Sie, dass hohe Beträge über mehrere Steuerjahre verteilt werden können.
  • Thermische Solaranlagen und Speicher: teilweise separat förderfähig.

Beispiel: Ein Eigentümer in Baden-Württemberg kombiniert 30 % BEG-Basisförderung mit einem Landeszuschuss für den Wärmepumpeneinbau und dem Steuerabzug nach § 35a EStG. Zusammen kommt er auf deutlich über 40 % Gesamtförderung — ohne die Boni der KfW überhaupt auszuschöpfen. Wichtig: Kumulierungsregeln beachten. Bundesförderung plus Landesförderung ist meist erlaubt, aber die gesamte Förderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Entscheidungsrahmen — so gehen Sie die Zusatzförderung strukturiert an:

  1. Starten Sie mit der Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), gefiltert auf Ihr Bundesland und „Heizung“ — Zeitaufwand: ca. 30 Minuten.
  2. Ein Anruf beim Amt für Umwelt oder Gebäudemanagement Ihrer Kommune klärt, ob es lokale Programme gibt.
  3. Reichen Sie die Landesförderung parallel zum KfW-Antrag ein — auch hier gilt vielfach: Antrag vor Maßnahmenbeginn.
  4. Prüfen Sie abschließend die steuerliche Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater oder der Steuersoftware — hier gibt es keine Antragsreihenfolge, nur Abgabefristen.

Der Förderberater des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) hilft kostenlos bei der Einordnung — nutzen Sie dieses Angebot, bevor Sie Programme kombinieren, die sich gegenseitig ausschließen könnten.

Die 5 teuersten Fehler beim Förderantrag

Die häufigsten Ablehnungen bei der KfW haben mit Maßnahmenbeginn vor Antragstellung zu tun — rund um die falsche Reihenfolge von Antrag und Auftragsvergabe. Der zweithäufigste Fehler: fehlende oder unvollständige Nachweise im Verwendungsnachweis. Wer diese Fallstricke kennt, vermeidet sie. Prüfen Sie vor jeder Unterschrift, ob der Antrag bereits bei der KfW eingegangen ist.

  1. Antrag zu spät gestellt: Auftrag vor Antrag = Förderung weg. Nicht verhandelbar.
  2. Falsche Heizung gewählt: Gasbrennwert ohne Wärmepumpe ist nicht förderfähig — auch nicht mit 5 cm Dämmung drumherum.
  3. Jahresarbeitszahl nicht erreicht: Wärmepumpe ohne Nachweis der geforderten Jahresarbeitszahl des Fachunternehmens wird abgelehnt.
  4. Verwendungsnachweis verfristet: Sechs Monate nach Fertigstellung müssen Rechnungen hochgeladen sein — sonst verfällt der Bescheid.
  5. Rechnungsadressat falsch: Die Rechnung muss auf den Antragsteller lauten, nicht auf den Partner oder das Unternehmen.

Ein typisches Risiko: Wer vorab nur einzelne Komponenten beauftragt, kann die Förderung für das Gesamtprojekt verlieren. Dabei wäre ein kurzer Anruf beim Heizungsbauer oder ein Blick ins KfW-Portal genug gewesen.

Merksatz: Keine Unterschrift unter einen Handwerkerauftrag, bevor die KfW-Bestätigung im Postfach liegt.
Bei Unklarheiten lohnt sich die kostenlose Hotline der KfW oder des Förderberaters des Bundes — eine halbe Stunde Telefon kann fünfstellige Beträge sichern.

Was Vermieter und Gewerbetreibende anders beachten müssen

Für Vermieter gelten die BEG-Förderquoten grundsätzlich genauso wie für selbstnutzende Eigentümer — mit einem wirtschaftlich entscheidenden Unterschied: Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozentpunkte) ist auf Eigentümer mit maximal zwei Wohneinheiten beschränkt, die das Gebäude selbst nutzen. Vermieter von Mehrfamilienhäusern erhalten also regulär 30 % plus Effizienzbonus, aber nicht die vollen 70 %.

Warum das gravierend ist, zeigt ein Rechenbeispiel: Bei einer Wärmepumpensanierung mit 60.000 € förderfähigen Kosten bekommt die selbstnutzende Eigentümerin eines Zweifamilienhauses bis zu 42.000 € Zuschuss (70 %). Der Vermieter desselben Gebäudes erhält mit Basisförderung plus Effizienzbonus maximal 35 % — also 21.000 €. Die Differenz von 21.000 € ist kein Verwaltungsdetail, sondern entscheidet über die Wirtschaftlichkeit der Gesamtinvestition: Während die Miete nur moderat steigerbar ist (örtliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze), sinkt der Kapitalbedarf des Vermieters fast um die Hälfte. Der Heizungstausch wird dadurch vom „Innenhoffaktor“ zur rechenbaren Modernisierung.

Die Deckelung greift dafür pro Wohneinheit, nicht pro Gebäude — und genau da liegt die Chance für die Wohnungswirtschaft: Bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Einheiten sind im Rahmen eines Sanierungsfahrplans bis zu 240.000 € Zuschuss möglich (8 × 30.000 €). Skaleneffekte beim Handwerkervertrag kommen hinzu: Während der Einfamilienhausherr pro Wärmepumpe einen Handwerker bezahlt, tauscht der Vermieter alle acht Aggregate in einem Zug — mit Mengenrabatten von oft 10 bis 15 % auf Material und Einbau.

Zusätzlich rechnet sich der Tausch steuerlich über die degressive AfA: Seit dem Wachstumschancengesetz können Sanierungskosten für Modernisierungen an Mietwohngebäuden mit 5 % im Jahr (bei Maßnahmen ab 2023, die bis 2029 abgeschlossen sind) abgeschrieben werden statt linear über die Nutzungsdauer. Förderung und AfA wirken auf unterschiedliche Kostenbestandteile und können kombiniert werden.

Gewerbetreibende, die ihr Betriebsgebäude sanieren, greifen nicht auf die BEG-Wohngebäudewelt zu, sondern auf die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft bzw. die KfW-Umwelt- und Klimaschutzprogramme für gewerbliche Gebäude. Hier sind die Konditionen andere — zinsgünstige Darlehen statt Zuschüssen, teils mit Tilgungszuschuss. Für Unternehmer mit Wohnimmobilie im Portfolio bleibt die BEG der erste Anlaufpunkt.

Entscheidungsrahmen für Ihre Situation: (1) Wohnen Sie selbst im Gebäude mit maximal zwei Einheiten? Dann planen Sie konsequent auf 70 % — der Klimageschwindigkeits-Bonus ist Ihr größter Hebel, ein Energieberater mit Sanierungsfahrplan die Voraussetzung. (2) Vermieten Sie ein Mehrfamilienhaus? Dann fahren Sie die Maßnahmen über einen Sanierungsfahrplan und rechnen die degressive AfA in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein — die Mieterhöhung nach § 559 BGB (8 % der Modernisierungskosten) deckt Combined mit Zuschuss und AfA meist die Finanzierungskosten. (3) Ist das Gebäude gewerblich? Klären Sie die Zuordnung vor dem Antrag bei der Förderberatung des Bundes — eine falsche Programmeinordnung führt zur Ablehnung, nicht zur Umleitung in das richtige Programm.

Häufige Fragen

Muss ich die Förderung zurückzahlen?

Nein, die BEG-Förderung ist ein rückzahlungsfreier Zuschuss — kein Darlehen. Sie wird nach erfolgreichem Verwendungsnachweis ausgezahlt und nicht zurückgefordert, solange die geförderte Anlage betrieben und die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Wird die Heizung innerhalb der ersten Jahre wieder entfernt oder die Maßnahme rückabgewickelt, kann die KfW den Zuschuss zurückfordern.

Kann ich eine Gasheizung mit Wärmepumpe kombinieren und trotzdem fördern lassen?

Ja, hybride Systeme aus Wärmepumpe und bestehendem Gas-Brennwertkessel sind förderfähig, sofern die Wärmepumpe als Hauptwärmeerzeuger dient. Gefördert wird dann die Wärmepumpe samt Zubehör (Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich). Das reine Austauschmodul ohne erneuerbaren Anteil bleibt ausgeschlossen.

Gilt die Förderung auch für Neubauten?

Die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung gilt nur für vor 2009 errichtete Gebäude oder Anlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind. Im Neubau sind Heizung und Gebäudehülle über die Gebäudeeffizienz-Anforderungen des GEG und die KfW-Wohneigentumsförderung abgebildet — eine separate Heizungsförderung gibt es dort nicht.

Wie lange dauert die Auszahlung der KfW-Förderung?

Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis wenige Monate bis zur Auszahlung. Wichtig: Der Nachweis muss binnen sechs Monaten nach Fertigstellung der Maßnahme eingereicht werden. Die Investitionssumme müssen Sie zwischenfinanzieren.

Brauche ich einen Energieberater für den Antrag?

Für die reine Einzelmaßnahme „Heizungstausch“ ist der Energieberater-Nachweis in der Regel nicht verpflichtend. Sobald Sie jedoch den Effizienzbonus oder einen Sanierungsfahrplan (Klimageschwindigkeits-Bonus) beanspruchen, führt an einem Energieeffizienz-Experten der dena-Liste kein Weg vorbei — er erstellt die Planungsbestätigung, die dem Antrag beiliegen muss.

Unser Fazit

Der Heizungstausch ist eine der letzten Gelegenheiten, bei denen der Staat einen zweistelligen Prozentanteil einer Großinvestition geradezu verschenkt — vorausgesetzt, Sie halten die Reihenfolge ein: Beratung, Antrag, Bescheid, Auftrag. Alles andere ist Verhandlungssache mit dem Handwerker, aber diese Reihenfolge nicht. Beginnen Sie mit einer Energieberatung und einem Angebot, und legen Sie den KfW-Antrag in derselben Woche ein wie die Gespräche mit den Fachbetrieben.

Zwanzig Jahre lang wird diese Heizung in Ihrem Keller laufen. Ob am Ende 30 % oder 70 % Förderung auf der Rechnung stehen, entscheidet sich in den zwei Wochen davor.

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