Kurz gesagt
Eine erfolgreiche Ausbildung im Handwerk basiert auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), einem strukturierten Ausbildungsplan, geeigneten Ausbildern mit AEVO-Qualifikation und regelmäßigen Feedbackgesprächen. Betriebe, die Auszubildende von Anfang an in echte Projekte einbinden und digital wie persönlich fördern, erreichen deutlich bessere Übernahmequoten.
Viele Abbrüche einer Handwerksausbildung ließen sich vermeiden – die häufigsten Gründe sind schlechte Betriebsorganisation und fehlende Betreuung, nicht fehlendes Talent des Auszubildenden. Wer als Betrieb strukturiert ausbildet, spart bares Geld: Die Kosten einer vorzeitig beendeten Ausbildung liegen schnell im vierstelligen bis fünfstelligen Bereich.
In diesem Artikel erhalten Sie eine Checkliste für die erfolgreiche Ausbildung im Handwerk – von der Vorbereitung vor dem ersten Tag über die Zwischenprüfung bis zur möglichen Übernahme. Sie eignet sich für Ausbilder, Geschäftsführer und Auszubildende, die wissen wollen, worauf es ankommt.
Grundlage sind die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung. Wo Zahlen oder Fristen genannt werden, nennen wir die Quelle. Und wo Einzelfallfragen auftauchen, verweisen wir auf Kammer, Vertrag oder Fachanwalt.
Erstellen Sie vor Ausbildungsbeginn einen schriftlichen Ausbildungsplan und gleichen Sie ihn mindestens halbjährlich mit der Realität ab.
Führen Sie in den ersten vier Wochen ein strukturiertes Onboarding durch – einschließlich Sicherheitseinweisung, Patenmodell und erstem Feedbackgespräch.
Führen Sie pro Quartal kurze Feedbackgespräche; die kostenlose Ausbildungsberatung der Handwerkskammer hilft bei Konflikten frühzeitig.
Bereiten Sie Auszubildende gezielt auf Zwischen- und Abschlussprüfung vor: Vorbereitungslehrgänge, alte Prüfungsaufgaben, Zeit für das Gesellenstück.
Sprechen Sie die Übernahme drei bis vier Monate vor Prüfungsende an und zeigen Sie Weiterbildungswege wie Meister oder Techniker auf.
Was der Betrieb vor dem ersten Ausbildungstag klären muss
Eine erfolgreiche Ausbildung im Handwerk beginnt lange vor dem ersten Arbeitstag: Der Betrieb muss die Eignung als Ausbildungsbetrieb prüfen, einen Ausbilder benennen und den Ausbildungsvertrag korrekt vorbereiten. Die persönliche Eignung des Ausbilders bescheinigt die zuständige Handwerkskammer in der Regel über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder eine gleichwertige Qualifikation wie den Meisterbrief.
Warum die Vorarbeit so viel wiegt: Ausbildung ist kein Nebenprodukt des Betriebsalltags, sondern ein eigener Prozess mit rechtlichen Pflichten. Wer hier schludert, riskiert zweierlei – zum einen rechtliche Konsequenzen, denn ohne eingetragenen Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer kann der Auszubildende unter Umständen nicht zur Prüfung zugelassen werden; zum anderen den Abbruch, weil ein unvorbereiteter Start beim Auszubildenden sofort signalisiert: Hier hat sich niemand um mich gekümmert. Die Formalia sind deshalb wie eine Baugenehmigung zu verstehen: Was fehlt, holt einen später ein – nur dann teurer.
Ein oft unterschätzter Tradeoff: Ausbildung kostet Produktivität. Ein erfahrener Geselle, der einen Azubi anleitet, arbeitet in dieser Zeit selbst langsamer. Betriebe, die das einkalkulieren – etwa indem sie Ausbildungszeiten fest in die Kalkulation und den Dienstplan einrechnen –, scheitern seltener an der Erwartung, der Azubi müsse „sich schnell amortisieren“. Genau diese falsche Erwartung ist einer der häufigsten Abbruchgründe im ersten Jahr.
Zur Vorbereitung gehören diese Punkte:
- Ausbildungsvertrag nach § 11 BBiG schließen und bei der Handwerkskammer eintragen lassen
- Ausbildungsplan schriftlich erstellen – welche Abteilungen, welcher Zeitraum, welche Fertigkeiten
- Ausbilder benennen und Zuständigkeiten im Team klären
- Arbeitsplatz und Werkzeug bereitstellen – vom Spind über Arbeitsschutz bis zum ordentlich eingerichteten Ausbildungsplatz
- Berufsschul-Anmeldung prüfen und Unterrichtszeiten im Dienstplan berücksichtigen
Ein Beispiel: Ein Elektrobetrieb mit zwölf Mitarbeitern plant die Ausbildung so, dass der Auszubildende in den ersten sechs Monaten mindestens zwei Wochen pro Abteilung verbringt – von der Montage über die Kalkulation bis zur Disposition. Das Ergebnis: Der Auszubildende versteht Zusammenhänge schneller und kann im zweiten Jahr sinnvoll mithelfen. Umgekehrt zeigt das Beispiel eines Malerbetriebs, was ohne Planung passiert: Der Azubi sitzt das erste halbe Jahr nur beim Streichen an der Wand, lernt Aufmaß und Kundenberatung nie kennen – und wechselt nach der Ausbildung zu einem Wettbewerber, der ihn gefördert hätte.

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So gelingt das Onboarding: die ersten vier Wochen entscheiden
Die ersten vier Wochen prägen die gesamte Ausbildung. Studien zur Ausbildungsqualität zeigen immer wieder: Abbruchentscheidungen fallen häufig früh – oft, weil der Auszubildende sich allein gelassen fühlt. Ein strukturierter Einstieg wirkt dem entgegen und kostet den Betrieb nur wenige Stunden Vorbereitung.
Beginnen Sie mit einem festen ersten Tag: Begrüßung durch den Chef, Rundgang, Vorstellung des Teams, Übergabe der Arbeitskleidung und des Werkzeugs. Klingt banal. Fehlt es aber, beginnt das Ausbildungsverhältnis mit dem Gefühl, nicht willkommen zu sein.
Sinnvoll ist auch ein Patenmodell: Ein erfahrener Geselle oder eine Gesellin begleitet den Azubi neben dem offiziellen Ausbilder. Bei Fragen zum Alltag – wo ist welches Werkzeug, wie läuft die Pause, wie spreche ich Kunden an – ist der Patenkontakt oft niedrigschwelliger als der Ausbilder.
Checkliste für die ersten Wochen:
- Erste Woche: Sicherheitseinweisung, Betriebsregeln, Vorstellung aller Abteilungen
- Zweite Woche: erste einfache Arbeitsaufträge unter Anleitung
- Dritte Woche: Ausbildungsplan gemeinsam durchgehen und Erwartungen klären
- Vierte Woche: erstes kurzes Feedbackgespräch – was läuft, was fehlt
Wichtig: Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV gelten vom ersten Tag an. Eine dokumentierte Sicherheitseinweisung schützt Auszubildende und Betrieb gleichermaßen.

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Der Ausbildungsplan als Herzstück: schriftlich, konkret, lebendig
Der Ausbildungsplan ist das Herzstück jeder erfolgreichen Handwerksausbildung. Er legt fest, welche Fertigkeiten und Kenntnisse der Auszubildende in welcher Reihenfolge erwirbt – abgestimmt auf die Ausbildungsordnung des jeweiligen Gewerks. Ohne schriftlichen Plan wird Ausbildung zum Zufallsprodukt: Der Azubi lernt das, was gerade anfällt.
Ein guter Plan ist wie ein Bauplan: Er zeigt nicht nur das Ziel, sondern jeden Zwischenschritt. Konkret bedeutet das, dass Sie den dreijährigen Zeitraum in Blöcke unterteilen – etwa nach Tätigkeitsfeldern oder Abteilungen – und jeden Block mit prüfbaren Zielen hinterlegen.
| Ausbildungsjahr | Schwerpunkt | Typische Ziele |
|---|---|---|
| 1. Jahr | Grundfertigkeiten, Arbeitssicherheit | Werkzeuge beherrschen, einfache Arbeiten selbstständig ausführen, Zwischenprüfung bestehen |
| 2. Jahr | Fachliche Vertiefung, Kundenkontakt | Aufträge unter Anleitung begleiten, Materialkunde, erste Dispositionsaufgaben |
| 3. Jahr | Selbstständigkeit, Prüfungsvorbereitung | Arbeiten eigenverantwortlich ausführen, Gesellenstück planen, Assistenz bei Angeboten |
Pflegen Sie den Plan als lebendes Dokument. Ein Beispiel: Ein Metallbaubetrieb merkt im zweiten Jahr, dass der Auszubildende kaum Schweißerfahrung sammelt, weil die Auftragslage anders verläuft. Der Ausbilder reagiert, organisiert gezielt Einsätze in der Schweißerei – und gleicht den Plan mit der Realität ab. Genau dieser Abgleich, etwa halbjährlich, unterscheidet gute von nachlässiger Ausbildung.

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Feedback und Fürsorge: warum regelmäßige Gespräche Ausbildungsabbrüche verhindern
Regelmäßige Feedbackgespräche sind der wirksamste Schutz gegen Ausbildungsabbrüche. Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet Ausbilder ohnehin zur Förderung und Beurteilung des Auszubildenden – in der Praxis bedeutet das mindestens ein formelles Gespräch pro Halbjahr, besser eines pro Quartal.
Warum diese Rhythmusfrage entscheidend ist: Konflikte in der Ausbildung entwickeln sich selten über Nacht. Sie bauen sich über Wochen auf – ein missverstandener Auftrag hier, ein Gefühl des Ausgebremstwerdens dort. Ein Quartalsgespräch fängt diese Entwicklung ein, solange sie noch korrigierbar ist. Ein Jahrgespräch hingegen kommt meist, wenn innerlich schon gekündigt wurde. Der Aufwand von vier Gesprächsstunden pro Jahr steht dabei in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Abbruchs.
Dabei geht es nicht nur um Leistung. Fragen Sie aktiv nach: Wie läuft es im Team? Wird genug erklärt? Passt die Berufsschule? Viele Probleme – von Mobbing über Überforderung bis zu privaten Schwierigkeiten – zeigen sich zuerst in kleinen Signalen: sinkende Motivation, häufiges Zuspätkommen, Rückzug in der Pause. Wer diese Signale liest, statt sie als „pubertäres Verhalten“ abzutun, kann früh gegensteuern.
Ein konkreter Ablauf für ein Feedbackgespräch in 30 Minuten:
- Stand des Ausbildungsplans: Was wurde erreicht, was verschoben?
- Selbsteinschätzung des Auszubildenden: Was läuft gut, wo hakt es?
- Feedback des Ausbilders: konkret, mit Beispielen, ohne persönliche Kritik
- Vereinbarte Maßnahmen: was ändert sich bis zum nächsten Gespräch?
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Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Auszubildende im dritten Lehrjahr in einem SHK-Betrieb wird zunehmend schweigsamer, kommt mehrfach zu spät. Statt zu ermahnen, geht der Ausbilder im Quartalsgespräch offen ins Gespräch – und erfährt, dass sie sich im Team nicht ernst genommen fühlt, weil man ihr nur „Azubiarbeiten“ zuschiebt. Die Lösung kostet nichts: Sie bekommt im Folgemonat die Verantwortung für eine kleine Sanierungsanlage mit Kundenkontakt. Das Zuspätkommen verschwindet, die Motivation steigt spürbar. Die Lektion: Das Symptom (Zuspätkommen) hatte eine Ursache (fehlende Verantwortung), die ohne Gespräch unsichtbar geblieben wäre.
Zur Fürsorgepflicht gehört auch die Freistellung für den Berufsschulunterricht und die Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Azubis mit Problemen in der Berufsschule frühzeitig zu helfen – etwa durch Verknüpfung von Theorie und Praxis im Betrieb, indem man Rechenschritte aus dem Unterricht an echten Aufmaßbeispielen nachvollzieht – kostet wenig und wirkt viel. Der Tradeoff: Diese Betreuungszeit fehlt kurzfristig in der Produktion. Sie zahlt sich aber doppelt aus – durch bestandene Prüfungen und durch Auszubildende, die sich dem Betrieb verbunden fühlen. Bei ernsthaften Konflikten hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer; sie vermittelt kostenlos zwischen Betrieb und Auszubildendem.

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Prüfungen souverän meistern: Zwischenprüfung, Gesellenstück, Abschluss
Prüfungen entscheiden über den Erfolg der Ausbildung – und gute Vorbereitung ist Chefsache. Die Zwischenprüfung nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit ist laut BBiG Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung; sie dient vor allem der Standortbestimmung. Ihre Ergebnisse zeigen, wo Nachholbedarf besteht.
Die Abschlussprüfung im Handwerk besteht meist aus einem praktischen Teil – häufig als Gesellenstück – sowie schriftlichen und mündlichen Teilen. Betriebe, die ihre Auszubildenden gezielt darauf vorbereiten, haben messbar höhere Bestehensquoten.
Das gehört zur Prüfungsvorbereitung im Betrieb:
- Prüfungstermine früh im Blick behalten und den Dienstplan danach ausrichten
- Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen der Handwerkskammer ermöglichen (Anrechnung als Ausbildungszeit nach BBiG prüfen)
- Zeit für das Gesellenstück einplanen – Material, Werkstatt und Betreuung bereitstellen
- Alte Prüfungsaufgaben durchgehen und unter realen Bedingungen üben
- Freistellung vor der Prüfung gewähren, soweit gesetzlich vorgesehen
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kfz-Betrieb stellt in den letzten drei Monaten vor der Prüfung jeden Freitagvormittag für Prüfungsvorbereitung frei. Der Auszubildende arbeitet mit alten Aufgabensätzen, der Ausbilder erklärt Fehler einzeln. Der Aufwand: wenige Stunden pro Monat. Der Nutzen: eine bestandene Prüfung und ein Auszubildender, der den Betrieb nicht frustriert verlässt.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit: womit moderne Ausbildung punktet
Moderne Ausbildung im Handwerk bedeutet heute mehr als Werkbank und Berufsschule. Warum das wichtig ist: Die Aufträge verlagern sich. Ein Elektrobetrieb kalkuliert heute PV-Anlagen und Wallboxen statt nur Steckdosen; ein Dachdecker dämmt und montiert Solarmodule. Wer Azubis nur für die Aufträge von gestern ausbildet, muss teuer nachqualifizieren – oder verliert sie an Betriebe, die moderner aufgestellt sind. Digitale Werkzeuge gehören deshalb nicht als „Zusatzthema“ in die Ausbildung, sondern in den Ausbildungsplan selbst.
Konkret kann das so aussehen: Ein SHK-Betrieb lässt Auszubildende ab dem zweiten Jahr Aufträge in der Software erfassen, Fotos vom Einsatzort ins Kundendossier laden und Angebote mit vorbereiten. Der Effekt ist doppelt: Der Azubi versteht, wie aus einer Montagestunde ein Preis wird – und der Betrieb gewinnt eine Entlastung für die Disposition. Ein Kfz-Betrieb wiederum schult früh den Umgang mit Diagnosesoftware und digitalen Serviceplänen, weil moderne Fahrzeuge ohne diese Tools gar nicht mehr zu reparieren sind. Wer hier spart, bildet für einen Arbeitsplatz aus, den es in fünf Jahren so nicht mehr gibt.
Dazu kommt das Thema Nachhaltigkeit: Energieeffizienz, nachwachsende Rohstoffe, Kreislaufwirtschaft und Umweltrecht spielen in nahezu allen Handwerksberufen eine wachsende Rolle – nicht nur aus Überzeugung, sondern weil Kunden und Gesetzgeber es einfordern. Ein Dachdeckerbetrieb, der Wärmedämmung und Photovoltaik fest im Ausbildungsplan verankert, bildet für die Aufträge von morgen aus. Ein Beispiel: Ein Malerbetrieb bindet Wasserlacke, Farbreste-Recycling und energieeffiziente Trocknung als Pflichtblock ins zweite Ausbildungsjahr ein – und kann diese Kompetenz inzwischen aktiv in Angeboten anbieten und höhere Preise begründen.
Drittens: Soft Skills. Kundengespräche, Teamarbeit, digitales Kommunizieren – diese Fähigkeiten entscheiden im Arbeitsalltag oft mehr als die reine Handwerkstechnik. Der Grund: Der Azubi steht beim Kunden früher allein da als früher, gerade bei Service- und Wartungsarbeiten. Praktisch gelingt das etwa so: Ein Bäckerei- und Konditormeisterbetrieb lässt Azubis ab dem zweiten Jahr beim Wochenmarktstand eigenständig Kunden beraten – erst neben dem Gesellen, später allein für eine Stunde. Solche gestuften Übungssituationen kosten wenig und bauen echte Sicherheit auf.
Ein pragmatischer Ansatz mit eingebautem Realitätscheck: Weisen Sie im Ausbildungsplan für jedes Ausbildungsjahr einen Block „digitale Werkzeuge“ und einen Block „Kundenkontakt und Kommunikation“ aus – etwa zwei bis drei Stunden pro Monat. Wichtig ist der Tradeoff: Diese Stunden fehlen kurzfristig bei der Produktivität. Rechnen Sie aber dagegen, was ein Azubi im dritten Jahr eigenständig leisten kann, wenn er Aufträge digital dokumentiert und Kunden kompetent austrägt – dann amortisieren sich die investierten Stunden mehrfach. Vorausgesetzt, die Inhalte werden ernsthaft begleitet und nicht dem Zufall überlassen.
Vom Azubi zum Gesellen: Übernahme und Weiterbildung richtig angehen
Das Ende der Ausbildung ist zugleich ein Neuanfang. Wer gut ausgebildet hat, sollte die Übernahme aktiv ansprechen – idealerweise drei bis vier Monate vor Abschlussprüfung. Der Fachkräftemangel im Handwerk ist real; wer eigene Gesellinnen und Gesellen hält, spart Recruiting-Kosten und Einarbeitungszeit.
Ein ehrliches Übernahmegespräch klärt: Passt die Zusammenarbeit? Welche Position, welche Verantwortung, welche Entwicklungsperspektive? Gesellinnen und Gesellen, die Perspektive sehen – etwa den Weg zum Techniker, zum Betriebswirt des Handwerks oder zum Meister – bleiben nach Erfahrung der Ausbildungsberatungen der Kammern deutlich häufiger im Betrieb.
Schritte für die Zeit nach der Ausbildung:
- Übernahmegespräch früh führen – nicht erst nach der Prüfung
- Arbeitsvertrag mit klarer Rolle und Entwicklungsperspektive anbieten
- Weiterbildungswege aufzeigen (Meister, Techniker, Betriebswirt), ggf. mit Unterstützung
- Ehemalige Auszubildende als Botschafter für künftige Azubi-Gewinnung nutzen
Bedenken Sie auch den umgekehrten Fall: Nicht jede Ausbildung endet mit Übernahme. Trennen Sie fair, halten Sie sich an die Kündigungsregeln des BBiG und geben Sie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Auch das gehört zu einem professionellen Ruf als Ausbildungsbetrieb – und dieser Ruf entscheidet darüber, ob sich im nächsten Jahr die besten Bewerberinnen und Bewerber bei Ihnen melden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Ausbildung im Handwerk?
Die Ausbildungsdauer beträgt laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) je nach Gewerk regelmäßig zwei bis dreieinhalb Jahre, in den meisten Handwerksberufen drei Jahre. Bei guten Leistungen kann die Ausbildung auf Antrag verkürzt werden; über die Verkürzung entscheidet die zuständige Handwerkskammer.
Welche Voraussetzungen muss ein Ausbildungsbetrieb erfüllen?
Der Betrieb muss nach § 27 BBiG persönlich und sachlich geeignet sein. Persönliche Eignung bedeutet vor allem einen Ausbilder oder eine Ausbilderin, der die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erfüllt oder eine gleichwertige Qualifikation wie den Meisterbrief besitzt. Sachliche Eignung heißt: Der Betrieb kann die Inhalte der Ausbildungsordnung praktisch vermitteln. Geprüft und eingetragen wird das durch die Handwerkskammer.
Was passiert, wenn ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht?
Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Der Betrieb sollte gemeinsam mit der Berufsschule und der Handwerkskammer analysieren, wo die Schwächen liegen, und gezielt auf die Wiederholung vorbereiten. Eine zweite Wiederholung ist möglich, wenn die Kammer dies billigt.
Muss der Betrieb Auszubildende für die Berufsschule freistellen?
Ja. Der Besuch der Berufsschule gehört zur Ausbildung; der Betrieb muss freistellen und darf die Zeit nicht als Urlaub anrechnen. Fallen Berufsschultage auf mehrere Wochentage, gelten zusätzlich die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. für volljährige Azubis die entsprechenden Vereinbarungen. Die genauen Details regeln der Ausbildungsvertrag und die einschlägigen Vorschriften.
Welche Unterstützung bietet die Handwerkskammer bei Problemen in der Ausbildung?
Die Handwerkskammern unterhalten eine kostenlose Ausbildungsberatung. Sie vermittelt bei Konflikten zwischen Betrieb und Auszubildendem, hilft bei Verlängerungen, Verkürzungen oder Auflösung des Ausbildungsverhältnisses und informiert über Förderprogramme. Bei ernsthaften rechtlichen Fragen zum Einzelfall zieht man zusätzlich den Ausbildungsvertrag und bei Bedarf einen Fachanwalt heran.
Unser Fazit
Der wichtigste Punkt dieser Checkliste: Ausbildung gelingt, wenn sie geplant wird – nicht nebenbei. Der schriftliche Ausbildungsplan, das strukturierte Onboarding, die regelmäßigen Gespräche und die frühe Ansprache der Übernahme kosten zusammen wenige Tage Aufwand über drei Jahre verteilt. Der Ertrag ist ein motivierter Geselle, der Ihren Betrieb kennt und bleiben will.
Fangen Sie mit dem nächsten Auszubildenden bei Punkt eins an – oder holen Sie den Ausbildungsplan für Ihre laufende Ausbildung jetzt heraus und prüfen Sie, was davon auf dem Papier steht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die jeweils gültigen Normen und Vorschriften sowie die zuständigen Stellen.